Der Pfarrgemeinderat koordiniert das ehrenamtliche Engagement, gestaltet das Leben in der Pfarrei und berät den Pfarrer bei der Ausübung seiner pastoralen Tätigkeit. Die Mitglieder werden jeweils für vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl hat im März 2022 stattgefunden. Das Motto lautete: „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“
Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrei, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Priester und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens- und Personalfragen kümmert. Die Pfarrgemeinderatssitzungen sind öffentlich.